|
|
|
Arbeit und Ausbildung im Maria-Scherer-Haus
Die wichtigste Aufgabe der staatlich anerkannten AltenpflegerIn ist die umfassende Unterstützung alter Menschen bei deren alltäglicher Lebensgestaltung. Wir betrachten Gepflegt werden als Lebensform. Mit einer individuellen Beratung sollten die Senioren Begleitung, Sicherheit, Vertrautheit, Wert und Würde erfahren. Die Ausbildung zum AltenpflegerIn soll dazu befähigen, die Pflege, Betreuung und Beratung von Senioren zu übernehmen. Ziel dieses Berufes ist es, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Um alte Menschen mit fachlicher Kompetenz fachgerecht pflegen zu können, ist ein breit gefächertes sozialmedizinisches Wissen erforderlich.
AltenpflegerIn ist ein verantwortungsvoller Beruf mit gesicherter Zukunft. Die Einstiegschancen sind für qualifizierte junge Leute sehr gut. Voraussetzungen sind körperliche und seelische Belastbarkeit, Lust am selbstständigen Arbeiten und ein großes Maß an Einfühlsamkeit. Das Stichwort heißt „Sozialkompetenz“. Die fachliche Qualifikation kann selbstverständlich erlernt werden, jedoch die Fähigkeit, sich auf andere Menschen unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensumstände einzulassen, ist eine große Begabung. Die gesicherte berufliche Zukunft der AltenpflegerIn hängt nicht zuletzt mit der gestiegenen Lebenserwartung zusammen: Immer mehr Menschen werden immer älter, viele von ihnen benötigen professionelle Hilfe.
Ausbildung
Die praktische Ausbildung Altenpflege in unserer Einrichtung:
- Einarbeitung nach Einarbeitungsleitfaden
- Mentorin, Praxisanleitung und Fachkräfte sind Ansprechpartner für alle Fachfragen der SchülerInnen
- Anleitung und Begleitung durch Praxisanleiterin und Mentorin unter Einbeziehung der Lehrinhalte der Theorieblöcke
- Mentorin und Praxisanleiterin erstellen am Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres den fachpraktischen Beurteilungsbogen
Zugangsvoraussetzungen
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Altenpflegegesetzes gelten folgende Zugangsvoraussetzungen zur 3jährigen Altenpflegeausbildung:
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- der Hauptschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss und
- eine anderweitige zweijährige Berufsausbildung
- der Abschluss als Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer
oder Hauptschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss und
- eine einjährige einschlägige Vollzeitschule oder Teilzeitschule
oder freiwilliges soziales Jahr,
oder 2jährige einschlägige Tätigkeit,
oder Zivildienst in der Pflege,
oder HeilerziehungshelferIn
und anschließend Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1 Jahr)
- Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss oder
- das Abitur
Altenpflegerin, Altenpfleger - Mehr als ein Beruf
|